Die besten Kreditkarten mit Verkehrsmittelunfallversicherung
Kreditkarten mit Verkehrsmittel-Unfallversicherung
Abheben in der Eurozone
Abheben in Fremdwährung innerhalb Europa
Abheben in Fremdwährung außerhalb Europa/Weltweit
Kartenname | American Express Blue Card |
Kartengesellschaft | American Express |
Kartentyp | Charge Kreditkarte |
Jahresgebühr | 0,00 € |
eff. Sollzins | — |
Guthabenzins | — |
Schufaprüfung | |
kontaktlos bezahlen | |
Apple Pay | |
Google Pay | |
Girokonto | |
Haftung | 50,00 € |
Bargeldbezug in Deutschland | |
Automatengebühr Inland | 4 % |
Mindestgebühr | 5,00 € |
Bargeldbezug in der Eurozone | |
Automatengebühr Eurozone | 4 % |
Mindestgebühr | 5,00 € |
Bargeldbezug EWR nicht in Euro | |
Automatengebühr EWR nicht im Euro | 5 % |
Mindestgebühr | 4,00 € |
Bargeldbezug weltweit / ausserhalb EWR | |
Automatengebühr weltweit / ausserhalb EWR | 4 % |
Mindestgebühr | 5,00 € |
Entgelt für den Karteneinsatz | |
In der Eurozone | Gebührenfrei |
Fremdwährung innerhalb EWR | 2 % |
Fremdwährung außerhalb EWR | 2 % |
Limits | |
Limit Bargeldbezug / Woche | 750,00 € |
Hinweis Bargeldbezug | Limit bezieht sich auf das Kartenkonto inkl. aller Zusatzkarten. |
Reiseversicherung | |
Auslandskrankenversicherung | |
Reiserücktrittsversicherung | |
Reiseunfallversicherung | |
Reisegepäckversicherung | |
Reiseabbruchversicherung | |
Verkehrsmittelunfallversicherung |
Kostenersatz bis max. 100.000 € bei Vollinvalidität 50.000 € bei Invalidität 50.000 € im Todesfall |
Mietwagen | |
Mietwagenvollkasko | |
Mietwagenrechtsschutz | |
Mietwagenhaftpflicht | |
Sonstige Versicherung | |
Einkaufsversicherung | |
Autoschutzbrief | |
Handy Versicherung | |
Weitere Anmerkungen | |
Allgemeine Anmerkungen | Beachten Sie bitte, dass sich Versicherungsbedingungen in der Zwischenzeit geändert haben können. Überprüfen Sie bitte vor Abschluss die aktuellen Versicherungsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. |
Abheben in der Eurozone
Abheben in Fremdwährung innerhalb Europa
Abheben in Fremdwährung außerhalb Europa/Weltweit
Kartenname | TARGOBANK Premium-Karte |
Kartengesellschaft | Visa |
Kartentyp | Revolving Kreditkarte |
Jahresgebühr | 97,00 € |
eff. Sollzins | 17,62 % |
Guthabenzins | — |
Schufaprüfung | |
kontaktlos bezahlen | |
Apple Pay | |
Google Pay | |
Girokonto |
Bargeldbezug in Deutschland | |
Automatengebühr Inland | Gebührenfrei |
Allgemein | Außerhalb der CashGroup 3,95 Euro pro Bargeldauszahlung. |
Bargeldbezug in der Eurozone | |
Automatengebühr Eurozone | 3,95 € |
Mindestgebühr | — |
Bargeldbezug EWR nicht in Euro | |
Automatengebühr EWR nicht im Euro | Gebührenfrei |
Bargeldbezug weltweit / ausserhalb EWR | |
Automatengebühr weltweit / ausserhalb EWR | 1,85 % |
Mindestgebühr | — |
Entgelt für den Karteneinsatz | |
In der Eurozone | Gebührenfrei |
Fremdwährung innerhalb EWR | 1,85 % |
Fremdwährung außerhalb EWR | 1,85 % |
Limits | |
Limit Bargeldbezug / Tag | 250,00 € |
Reiseversicherung | |
Auslandskrankenversicherung | |
Reiserücktrittsversicherung |
Abhängig von Karteneinsatz |
Reiseunfallversicherung | |
Reisegepäckversicherung | |
Reiseabbruchversicherung |
Abhängig von Karteneinsatz |
Verkehrsmittelunfallversicherung | |
Mietwagen | |
Mietwagenvollkasko | |
Mietwagenrechtsschutz | |
Mietwagenhaftpflicht | |
Sonstige Versicherung | |
Einkaufsversicherung | |
Autoschutzbrief | |
Handy Versicherung | |
Weitere Anmerkungen | |
Allgemeine Anmerkungen | Beachten Sie bitte, dass sich Versicherungsbedingungen in der Zwischenzeit geändert haben können. Überprüfen Sie bitte vor Abschluss die aktuellen Versicherungsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. |
Bei monatlicher Zahlung 5 € / Monat.
Abheben in der Eurozone
Abheben in Fremdwährung innerhalb Europa
Abheben in Fremdwährung außerhalb Europa/Weltweit
Kartenname | American Express Green Card |
Kartengesellschaft | American Express |
Kartentyp | Charge Kreditkarte |
Jahresgebühr |
60,00 €
Bei jährlicher Zahlung beträgt die Jahresgebühr 55 €. Bei monatlicher Zahlung 5 € / Monat. |
eff. Sollzins | — |
Guthabenzins | — |
Schufaprüfung | |
kontaktlos bezahlen | |
Apple Pay | |
Google Pay | |
Girokonto | |
Haftung | 50,00 € |
Bargeldbezug in Deutschland | |
Automatengebühr Inland | 4 % |
Mindestgebühr | 5,00 € |
Bargeldbezug in der Eurozone | |
Automatengebühr Eurozone | 4 % |
Mindestgebühr | 5,00 € |
Bargeldbezug EWR nicht in Euro | |
Automatengebühr EWR nicht im Euro | 4 % |
Mindestgebühr | 5,00 € |
Bargeldbezug weltweit / ausserhalb EWR | |
Automatengebühr weltweit / ausserhalb EWR | 4 % |
Mindestgebühr | 5,00 € |
Entgelt für den Karteneinsatz | |
In der Eurozone | Gebührenfrei |
Fremdwährung innerhalb EWR | 2 % |
Fremdwährung außerhalb EWR | 2 % |
Limits | |
Limit Bargeldbezug / Tag | 750,00 € |
Reiseversicherung | |
Auslandskrankenversicherung | |
Reiserücktrittsversicherung | |
Reiseunfallversicherung | |
Reisegepäckversicherung |
nur Gepäckverspätungen sind erstattungsfähig |
Reiseabbruchversicherung | |
Verkehrsmittelunfallversicherung |
Kostenersatz bis max. 225.000 € bei Vollinvalidität 112.500 € bei Invalidität 112.500 € im Todesfall 10.000 € Bergungskosten 26 € Krankenhaustagegeld |
Mietwagen | |
Mietwagenvollkasko | |
Mietwagenrechtsschutz | |
Mietwagenhaftpflicht | |
Sonstige Versicherung | |
Einkaufsversicherung |
90-tägige Versicherung auf Einkäufe gegen Diebstahl oder Beschädigung max. 550 € / Versicherungsfall max. 3100 € / Jahr Selbstbehalt 50 € / Versicherungsfall |
Autoschutzbrief | |
Handy Versicherung | |
Weitere Anmerkungen | |
Allgemeine Anmerkungen | Beachten Sie bitte, dass sich Versicherungsbedingungen in der Zwischenzeit geändert haben können. Überprüfen Sie bitte vor Abschluss die aktuellen Versicherungsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. |
Achtung: Es fallen Sollzinsen für Geldabhebungen ab dem Tag der Abhebung von 24,69 % eff. an.
Abheben Inland
Hinweis: Es entstehen keine Abhebegebühren. Jedoch wird beim Bargeldbezug sofort ein eff. Jahreszins von 24,69 % fällig
Abheben in der Eurozone
Abheben in Fremdwährung innerhalb Europa
Abheben in Fremdwährung außerhalb Europa/Weltweit
Kartenname | Gebührenfrei Mastercard Gold |
Kartengesellschaft | Mastercard |
Kartentyp | Revolving Kreditkarte |
Jahresgebühr | 0,00 € |
eff. Sollzins | 24,69 % |
Guthabenzins | — |
Schufaprüfung | |
kontaktlos bezahlen | |
Apple Pay | |
Google Pay | |
Girokonto |
Bargeldbezug in Deutschland | |
Automatengebühr Inland | Gebührenfrei |
Bargeldbezug in der Eurozone | |
Automatengebühr Eurozone | Gebührenfrei |
Bargeldbezug EWR nicht in Euro | |
Automatengebühr EWR nicht im Euro | Gebührenfrei |
Bargeldbezug weltweit / ausserhalb EWR | |
Automatengebühr Weltweit | Gebührenfrei |
Entgelt für den Karteneinsatz | |
In der Eurozone | Gebührenfrei |
Fremdwährung innerhalb EWR | Gebührenfrei |
Fremdwährung außerhalb EWR | Gebührenfrei |
Allgemeine Anmerkungen | |
Achtung: Es fallen Sollzinsen für Geldabhebungen ab dem Tag der Abhebung von 24,69 % eff. an. | |
Limits | |
Limit Bargeldbezug / Tag | 1.000,00 € |
Reiseversicherung | |
Auslandskrankenversicherung | |
Reiserücktrittsversicherung | |
Reiseunfallversicherung |
max. 40000 pro Fall Selbstbehalt 185 Euro pro Fall |
Reisegepäckversicherung |
max. 2500 Euro pro Karteninhaber Selbstbehalt 100 Euro pro Fall |
Reiseabbruchversicherung |
max. 3000 Euro pro Karteninhaber Selbstbehalt 20% pro Fall bzw. min. 100 Euro |
Verkehrsmittelunfallversicherung | |
Mietwagen | |
Mietwagenvollkasko | |
Mietwagenrechtsschutz | |
Mietwagenhaftpflicht | |
Sonstige Versicherung | |
Einkaufsversicherung |
Mindesteinkaufssumme: 50 Euro |
Autoschutzbrief | |
Handy Versicherung | |
Weitere Anmerkungen | |
Allgemeine Anmerkungen | Beachten Sie bitte, dass sich Versicherungsbedingungen in der Zwischenzeit geändert haben können. Überprüfen Sie bitte vor Abschluss die aktuellen Versicherungsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. |
Abheben in der Eurozone
Abheben in Fremdwährung innerhalb Europa
Abheben in Fremdwährung außerhalb Europa/Weltweit
Kartenname | American Express Gold Card |
Kartengesellschaft | American Express |
Kartentyp | Charge Kreditkarte |
Jahresgebühr | 144,00 € |
eff. Sollzins | — |
Guthabenzins | — |
Schufaprüfung | |
kontaktlos bezahlen | |
Apple Pay | |
Google Pay | |
Girokonto | |
Haftung | 50,00 € |
Bargeldbezug in Deutschland | |
Automatengebühr Inland | 4 % |
Mindestgebühr | 5,00 € |
Bargeldbezug in der Eurozone | |
Automatengebühr Eurozone | 4 % |
Mindestgebühr | 5,00 € |
Bargeldbezug EWR nicht in Euro | |
Automatengebühr EWR nicht im Euro | 4 % |
Mindestgebühr | 5,00 € |
Bargeldbezug weltweit / ausserhalb EWR | |
Automatengebühr weltweit / ausserhalb EWR | 4 % |
Mindestgebühr | 5,00 € |
Entgelt für den Karteneinsatz | |
In der Eurozone | Gebührenfrei |
Fremdwährung innerhalb EWR | 2 % |
Fremdwährung außerhalb EWR | 2 % |
Limits | |
Limit Bargeldbezug / Woche | 1.500,00 € |
Reiseversicherung | |
Auslandskrankenversicherung |
Selbstbehalt max. 500 Euro pro Person |
Reiserücktrittsversicherung | |
Reiseunfallversicherung | |
Reisegepäckversicherung | |
Reiseabbruchversicherung |
max. 5000 Euro pro Fall Selbstbehalt 10% pro Fall, min. 100 Euro pro Person |
Verkehrsmittelunfallversicherung |
bis max. 800000 Euro |
Mietwagen | |
Mietwagenvollkasko | |
Mietwagenrechtsschutz | |
Mietwagenhaftpflicht | |
Sonstige Versicherung | |
Einkaufsversicherung |
max. 1100 Euro pro Fall, jedoch max. 4600 Euro pro Jahr Selbstbehalt 50 Euro pro Fall |
Autoschutzbrief |
gilt nur für Kfz innerhalb Europas bzw. min. 50 km vom Wohnort entfernt |
Handy Versicherung | |
Weitere Anmerkungen | |
Allgemeine Anmerkungen | Beachten Sie bitte, dass sich Versicherungsbedingungen in der Zwischenzeit geändert haben können. Überprüfen Sie bitte vor Abschluss die aktuellen Versicherungsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. |
Abheben in der Eurozone
Abheben in Fremdwährung innerhalb Europa
Abheben in Fremdwährung außerhalb Europa/Weltweit
Kartenname | Hanseatic Bank GoldCard |
Kartengesellschaft | Visa |
Kartentyp | Revolving Kreditkarte |
Jahresgebühr | 0,00 € |
eff. Sollzins | 23,62 % |
Guthabenzins | — |
Schufaprüfung | |
kontaktlos bezahlen | |
Apple Pay | |
Google Pay | |
Girokonto | |
Haftung | 50,00 € |
Bargeldbezug in Deutschland | |
Automatengebühr Inland | Gebührenfrei |
Bargeldbezug in der Eurozone | |
Automatengebühr Eurozone | Gebührenfrei |
Bargeldbezug EWR nicht in Euro | |
Automatengebühr EWR nicht im Euro | Gebührenfrei |
Bargeldbezug weltweit / ausserhalb EWR | |
Automatengebühr Weltweit | Gebührenfrei |
Entgelt für den Karteneinsatz | |
In der Eurozone | Gebührenfrei |
Fremdwährung innerhalb EWR | 2 % |
Fremdwährung außerhalb EWR | 2 % |
Limits | |
Limit Bargeldbezug / Tag | 500,00 € |
Limit Kartenzahlung / Tag | 3.500,00 € |
Reiseversicherung | |
Auslandskrankenversicherung | |
Reiserücktrittsversicherung | |
Reiseunfallversicherung | |
Reisegepäckversicherung | |
Reiseabbruchversicherung | |
Verkehrsmittelunfallversicherung | |
Mietwagen | |
Mietwagenvollkasko | |
Mietwagenrechtsschutz | |
Mietwagenhaftpflicht | |
Sonstige Versicherung | |
Einkaufsversicherung | |
Autoschutzbrief | |
Handy Versicherung | |
Weitere Anmerkungen | |
Allgemeine Anmerkungen | Beachten Sie bitte, dass sich Versicherungsbedingungen in der Zwischenzeit geändert haben können. Überprüfen Sie bitte vor Abschluss die aktuellen Versicherungsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. |
- Umfassender Versicherungsschutz: Kreditkarten mit Verkehrsmittel-Unfallversicherung bieten eine umfassende Absicherung bei Unfällen, die während der Nutzung von Verkehrsmitteln wie Flugzeugen (zum zivilen Luftverkehr gehörig), Zügen, Bussen oder Taxis auftreten.
- Zusatzleistungen: Neben der Verkehrsmittel-Unfallversicherung bieten diese Karten oft weitere Vorteile wie eine Auslandsreise-Krankenversicherung, Reiserücktrittskosten-Versicherung, Reise-Service-Versicherung, Mietwagen-Vollkasko, Auslands-Schutzbrief-Versicherung.
- Notfallhilfe: Im Falle eines Unfalls stehen Karteninhabern oft 24-Stunden Servicehotlines zur Verfügung, um Unterstützung und Beratung zu erhalten.
- Versicherungsschutz inkludiert: Die Verkehrsmittel-Unfallversicherung ist bei Premium-Kreditkarten teils im Versicherungspaket enthalten, ohne dass zusätzliche Kosten für den Karteninhaber entstehen.
Verkehrsmittel-Unfallversicherung: Leistungen
Die Verkehrsmittel-Unfallversicherung leistet Schadenersatz bei Schäden, die durch Unfälle etwa mit einem öffentlichen Verkehrsmittel oder dem eigenen Fahrzeug entstehen. Welche Verkehrsmittel das sind, steht in der Police und im Falle einer in die Kreditkarte inkludierten Verkehrsmittel-Unfallversicherung in den Vertragsbedingungen der Karte. Oft gilt der Schutz für Fahrten in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, also Straßenbahnen ebenso wie Taxis, Bussen, Leihwagen oder Zügen sowie Flugzeugen im zivilen Luftverkehr. Es gibt aber auch speziellere Policen, die sich nur auf bestimmte Kraftfahrzeuge beziehen. Solche eine Versicherung bietet beispielsweise der ADAC an.
Versicherungsschutz auf Reisen
Auch eine reisebezogene Verkehrsmittel-Unfallversicherung ist möglich. Diese gilt dann nur für die Dauer der Reise und in bestimmten Ländern. Um Anspruch auf die Leistungen der Versicherung zu haben, muss der Unfall im definierten Verkehrsmittel, unter Umständen während der definierten Reisezeit und in einem der bezeichneten Länder entstanden sein. Inwieweit die Verkehrsmittel-Unfallversicherung einer Kreditkarte solche Einschränkungen vorsieht, ist in den Vertragsbedingungen der Karte nachzulesen. Grundsätzlich sollten Sie sich vor der Entscheidung für oder gegen eine Kreditkarte mit Verkehrsmittel-Unfallschutz eingehend über die spezifischen Versicherungsbedingungen informieren. Nur dann können Sie sich sicher sein, dass Sie die individuell passende Kreditkarte mit Verkehrsmittel-Unfallversicherung finden.
Die Versicherungsleistung einer Verkehrsmittel-Unfallversicherung können auf verschiedene Weise ausgezahlt werden. Hierbei kommt es ganz auf die Versicherung und den Umfang des Schadens an, ob eine einmalige Zahlung erfolgt oder der Versicherungsnehmer eine lebenslange Rente nach einem Unfall erhält.
Wann kann die Verkehrsmittel-Unfallversicherung geltend gemacht werden?
Dass die Verkehrsmittel-Unfallversicherung in den letzten Jahren oft in die Kritik geraten ist, liegt vor allem daran, dass die Leistungspflicht der Versicherung relativ selten besteht. Versichert werden nur Schäden, die direkt durch einen Unfall mit oder in einem Verkehrsmittel entstehen. Wie eine „direkte Verursachung“ durch oder mit Verkehrsmitteln aussieht, entscheidet die jeweilige Versicherung. Als Versicherungsnehmer ist es besonders wichtig, diese Bedingungen gut zu kennen und zu wissen, wann die Versicherung greift und wann nicht.
Verkehrsmittel-Unfallversicherung: Schäden müssen auf den Unfall zurückzuführen sein
Was jedoch immer gilt, ist, dass der Versicherte den Schadensfall umgehend bei der Versicherung melden muss. Dabei werden vor allem solche Schäden abgedeckt, die sich unmittelbar auf die Handlungsfähigkeit und damit die Verdienstmöglichkeit des Versicherten auswirken. Wer lebenslange Einschränkungen durch einen Unfall erleidet, kann eine lebenslange Rente ausgezahlt bekommen. Dabei ist es jedoch wichtig, dass die Folgen tatsächlich auf den Unfall zurückzuführen sind.
Ist die Verkehrsmittel-Unfallversicherung Teil eines Versicherungspaketes einer Kreditkarte, ist eine Voraussetzung für den Versicherungsschutz zumeist, dass mit der Kreditkarte bezahlt wurde – irrelevant, ob das Verkehrsmittel oder das Ticket. In diesem Fall springt die Versicherung nur dann ein, wenn der Kunde nachweisen kann, dass er das Verkehrsmittel oder den Leihwagen mit der entsprechenden Kreditkarte bezahlt hat.
Kreditkarte mit Verkehrsmittel-Unfallversicherung: Vorteile
Die Leistungen einer Verkehrsmittel-Unfallversicherung sind frei vereinbar. Bei der Versicherung handelt es sich um eine Form der privaten Unfallversicherung. Bei einer durch den Schaden entstandenen Invalidität oder einem Todesfall leistet die Police immer. Bei vielen Kreditkarten sind Angehörige im Schutz inkludiert. Die Leistungen können beispielsweise über 250.000 Euro im Todes- oder Invaliditätsfall reichen. Auch Bergungskosten in hoher vierstelliger bis niedriger fünfstelliger Höhe sind regelmäßig inkludiert. Einige Kreditkarten-Anbieter gewähren sogar Krankenhaustagegeld.
- Kein zusätzlicher Aufwand
- Günstig für Verkehrsmittelunfälle abgesichert
- Auch Angehörige inkludiert
- Auch auf Reisen möglich
Sicherheit beim Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Wer also eine Kreditkarte mit Verkehrsmittel-Unfallversicherung besitzt, ist ganzjährig bei Schäden, die bei einem Verkehrsmittelunfall entstehen, abgesichert. Andere Kreditkartenherausgeber bieten eine Verkehrsmittel-Unfallversicherung für Reisende, die dann auf jeder Reise gültig sind und den Karteninhaber sowie dessen Familie in der Urlaubszeit absichern. Beide Varianten sind primär deswegen positiv zu bewerten, weil sich der Versicherungsnehmer nicht vor jedem Urlaub zusätzlich um eine Versicherung kümmern muss, sondern das ganze Jahr von der in der Karte inkludierten Versicherung profitiert. Außerdem deckt die Verkehrsmittel-Unfallversicherung Schäden ab, für die andere Versicherungen oftmals nicht aufkommen. Besonders Unfälle in öffentlichen Verkehrsmitteln werden sonst selten versichert beziehungsweise fallen aus der Leistungspflicht anderer Versicherungen heraus.
Verkehrsmittel-Unfallversicherung: Mit Kreditkarte sinnvoll
Die Versicherung als solche steht wegen ihrer zum Teil sehr eng gefassten Rahmenbedingungen in der Kritik. Dabei ist sie – wie jede Unfallversicherung – nicht besonders teuer und durchaus nützlich. Die Kritik spricht jedoch dafür, eine Verkehrsmittel-Unfallversicherung nicht separat abzuschließen, sondern eine in die Kreditkarte integriere zu nutzen. Ein gesonderter Abschluss erscheint rein organisatorisch aufwendig und wird zudem schnell übersehen – wie oft bedenkt man schon, dass ein Unfall mit der Straßenbahn passieren könnte, noch dazu im Ausland? Auch mit dem Mietwagen sind die wenigsten regelmäßig unterwegs. Wenn aber eine Kreditkarte eine Verkehrsmittel-Unfallversicherung enthält, so ist das ein angenehmer Zusatz. In dem Fall muss sich der Karteninhaber nicht vor jeder Reise oder Mietwagenbuchung Gedanken über eine separate Versicherung machen und ist auch nicht auf (meist recht teure) Versicherungsangebote der Reisedienstleister angewiesen.
Nicht alle Unfälle sind mit der generellen Unfallversicherung abgedeckt
Kritiker der Verkehrsmittel-Unfallversicherung gehen oftmals darauf ein, dass eine grundlegende Unfallversicherung sie überflüssig macht. Diese deckt nämlich alle Unfälle ab. Gleichwohl fallen aus dieser Versicherung oftmals bestimmte Situationen heraus, die nicht von der Versicherung abgedeckt sind – wie beispielsweise Unfälle mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Wer eine Kreditkarte mit umfassendem Versicherungsschutz besitzt, ist in allen Fällen gut abgesichert. Insofern kann eine Kreditkarte mit Verkehrsmittel-Unfallversicherung auch eine gute Ergänzung für eine reine Unfallversicherung sein.
Für wen lohnt sich eine Kreditkarte mit Verkehrsmittel-Unfallversicherung?
Ob und welche Versicherung sich lohnt, kann in den wenigsten Fällen pauschal beantwortet werden. Wer sich aufgrund verschiedener Leistungen und guter Konditionen für eine Kreditkarte entscheidet, die zusätzlich eine Verkehrsmittel-Unfallversicherung anbietet, kann nur davon profitieren. Besonders Personen, die viel Reisen und dabei verschiedene Verkehrsmittel nutzen, sollten über die Anschaffung einer Kreditkarte mit inkludierten Versicherungsleistungen nachdenken. Dabei ist auch darauf zu achten, wie groß der Umfang der jeweiligen Versicherungen ist. Kunden sollten immer auf die Deckungssumme und den Selbstbehalt achten. Diese Faktoren entscheiden darüber, ob sich eine Verkehrsmittel-Unfallversicherung auszahlt.
Business-Kreditkarten mit Verkehrsmittel-Unfallversicherung
Abheben in der Eurozone
Abheben in Fremdwährung innerhalb Europa
Abheben in Fremdwährung außerhalb Europa/Weltweit
Kartenname | American Express Business Card |
Kartengesellschaft | American Express |
Kartentyp | Charge Kreditkarte |
Jahresgebühr | 0,00 € |
eff. Sollzins | — |
Guthabenzins | — |
Schufaprüfung | |
kontaktlos bezahlen | |
Apple Pay | |
Google Pay | |
Girokonto | |
Haftung | 50,00 € |
Bargeldbezug in Deutschland | |
Automatengebühr Inland | 4 % |
Mindestgebühr | 5,00 € |
Bargeldbezug in der Eurozone | |
Automatengebühr Eurozone | 4 % |
Mindestgebühr | 5,00 € |
Bargeldbezug EWR nicht in Euro | |
Automatengebühr EWR nicht im Euro | 4 % |
Mindestgebühr | 5,00 € |
Bargeldbezug weltweit / ausserhalb EWR | |
Automatengebühr weltweit / ausserhalb EWR | 4 % |
Mindestgebühr | 5,00 € |
Entgelt für den Karteneinsatz | |
In der Eurozone | Gebührenfrei |
Fremdwährung innerhalb EWR | 2 % |
Fremdwährung außerhalb EWR | 2 % |
Limits | |
Limit Bargeldbezug / Woche | 750,00 € |
Reiseversicherung | |
Auslandskrankenversicherung | |
Reiserücktrittsversicherung | |
Reiseunfallversicherung | |
Reisegepäckversicherung | |
Reiseabbruchversicherung | |
Verkehrsmittelunfallversicherung |
Kostenersatz bis max. 200.000 € bei Vollinvalidität 100.000 € bei Invalidität 100.000 € im Todesfall 10.000 € Bergungskosten 26 € Krankenhaustagegeld |
Mietwagen | |
Mietwagenvollkasko | |
Mietwagenrechtsschutz | |
Mietwagenhaftpflicht | |
Sonstige Versicherung | |
Einkaufsversicherung | |
Autoschutzbrief | |
Handy Versicherung | |
Weitere Anmerkungen | |
Allgemeine Anmerkungen | Beachten Sie bitte, dass sich Versicherungsbedingungen in der Zwischenzeit geändert haben können. Überprüfen Sie bitte vor Abschluss die aktuellen Versicherungsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. |
Abheben in der Eurozone
Abheben in Fremdwährung innerhalb Europa
Abheben in Fremdwährung außerhalb Europa/Weltweit
Kartenname | American Express Business Gold |
Kartengesellschaft | American Express |
Kartentyp | Charge Kreditkarte |
Jahresgebühr | 0,00 € |
eff. Sollzins | — |
Guthabenzins | — |
Schufaprüfung | |
kontaktlos bezahlen | |
Apple Pay | |
Google Pay | |
Girokonto | |
Haftung | 50,00 € |
Bargeldbezug in Deutschland | |
Automatengebühr Inland | 4 % |
Mindestgebühr | 5,00 € |
Bargeldbezug in der Eurozone | |
Automatengebühr Eurozone | 4 % |
Mindestgebühr | 5,00 € |
Bargeldbezug EWR nicht in Euro | |
Automatengebühr EWR nicht im Euro | 4 % |
Mindestgebühr | 5,00 € |
Bargeldbezug weltweit / ausserhalb EWR | |
Automatengebühr weltweit / ausserhalb EWR | 4 % |
Mindestgebühr | 5,00 € |
Entgelt für den Karteneinsatz | |
In der Eurozone | Gebührenfrei |
Fremdwährung innerhalb EWR | 2 % |
Fremdwährung außerhalb EWR | 2 % |
Limits | |
Limit Bargeldbezug / Woche | 950,00 € |
Reiseversicherung | |
Auslandskrankenversicherung |
max. 62 Tage pro Reise Selbstbehalt 10% bzw. min. 100 Euro bzw. max. 500 Euro pro Fall/Person |
Reiserücktrittsversicherung | |
Reiseunfallversicherung | |
Reisegepäckversicherung | |
Reiseabbruchversicherung | |
Verkehrsmittelunfallversicherung |
max. 385000 Euro bei Tod max. 385000 Euro bei Invalidität max. 770000 Euro bei Vollinvalidität |
Mietwagen | |
Mietwagenvollkasko | |
Mietwagenrechtsschutz | |
Mietwagenhaftpflicht |
max. 750.000 Euro pro Fall max. 1.000.000 US-Dollar in den USA 200 Euro Selbstbehalt pro Fall |
Sonstige Versicherung | |
Einkaufsversicherung | |
Autoschutzbrief | |
Handy Versicherung | |
Weitere Anmerkungen | |
Allgemeine Anmerkungen | Beachten Sie bitte, dass sich Versicherungsbedingungen in der Zwischenzeit geändert haben können. Überprüfen Sie bitte vor Abschluss die aktuellen Versicherungsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. |
Die passende Kreditkarte mit Versicherungsschutz finden
Bei Kreditkarten, die Versicherungsleistungen beinhalten, handelt es sich meistens um Premium-Kreditkarten. Kreditkarten-Anbieter verlangen für Premium-Karten mit Versicherungen eine höhere Jahresgebühr als für Standard Kreditkarten. Bei einem Kreditkarten-Vergleich sollte abgewogen werden, welche Leistungen und Versicherungen für den eigenen Gebrauch sinnvoll sind und sich deshalb auch auszahlen. Lohnenswert ist eine solche Premium-Kreditkarte dann, wenn die jährlichen Gebühren durch die Inanspruchnahme der Zusatzleistungen wettgemacht wird oder der Karteninhaber dadurch sogar einen Gewinn macht.
Einzelne Versicherungen für jede Reise abzuschließen ist in den meisten Fällen deutlich teurer, als wenn man das ganze Jahr über durch die Kreditkarte abgesichert ist. Das gilt jedoch besonders für Vielreisende oder Personen, die auch Zuhause oft mit verschiedenen Verkehrsmitteln unterwegs sind. Idealerweise entscheiden Sie sich für eine Amex, Master oder Visa Card, mit der Sie zudem weltweit kostenlos Bargeld abheben können.
Wer eine Kreditkarte mit Versicherungsleistungen beantragt, profitiert oftmals auch von zusätzlichen Bonus- oder Rabattprogrammen. Eine Verkehrsmittel-Unfallversicherung geht zum Beispiel oftmals einher mit einem Tankrabatt an verschiedenen Tankstellen oder einem Bonusprogramm bei bestimmten Mietwagenhändlern. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist in der Regel, dass mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Deshalb bietet eine solche Karte sich vor allem für Leute an, die viel unterwegs sind und alle Rabatte und Versicherungen ausschöpfen können.
Häufige Fragen zur Kreditkarte mit Verkehrsmittel-Unfallversicherung
Wenn Sie mit einem öffentlichen Verkehrsmittel oder Ihrem eigenen Fahrzeug in einen Unfall verwickelt werden, leistet die Verkehrsmittelunfallversicherung Schadenersatz. Die Versicherung gilt für alle in der Police festgelegten Fahrzeuge, u. a. Straßenbahnen, Taxis, Flugzeuge usw. Versichert sind Fahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln und Flüge im zivilen Luftverkehr. Wenn Sie die Verkehrsmittelunfallversicherung eher im Ausland benötigen, ist eine reisebezogene Ausrichtung der Versicherung möglich. Als Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist im Allgemeinen, dass Tickets usw. mit der Kreditkarte bezahlt wurden.
Kreditkarten mit Verkehrsmittelunfallversicherung gehören immer zu den Premium-Kreditkarten – irrelevant, ob American Express, Master oder Visa-Card, die oft etwas mehr kosten, dafür aber auch viel umfangreichere Leistungspakete abdecken als reguläre Kreditkarten. Dazu gehören z. B. die Gold Visa von Barclays, die Platinum Karte von Barclays sowie die American Express Gold. Die Barclays Gold Visa ist sogar im ersten Jahr beitragsfrei und der Versicherungsschutz wirklich ausgezeichnet ist.
Oftmals sind die Kreditkarten mit Versicherungspaketen versehen, in denen beispielsweise auch eine Auslandsreise-Krankenversicherung, Reise-Service-Versicherung oder eine Auslands-Schutzbrief-Versicherung enthalten sind.
Natürlich möchte man nie davon ausgehen, dass sich eine Versicherung wie die für Verkehrsmittelunfälle auch wirklich lohnt – daher lässt sich nie pauschal sagen, ob die Versicherung wirklich benötigt wird oder nicht. Allerdings gilt: Je mehr Sie reisen und unterwegs sind, desto besser ist es, wenn Sie für den Fall der Fälle abgesichert sind. Da Verkehrsmittelunfallversicherung nur mit Premium Kreditkarten einhergehen, sind noch andere Versicherungsleistungen inkludiert. Daher kann sich eine Kreditkarte mit inkludierten Versicherungen extrem lohnen.