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Kreditkarte kündigen

Auch wenn Sie bereits eine Kreditkarte besitzen, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass Sie auch zufrieden mit dem Service oder den für die Karte anfallenden Gebühren sind. Oft kann es vorkommen, dass Sie ein günstigeres Angebot finden oder Sie sich ein größeres Leistungsspektrum wünschen, das Ihre aktuelle Kreditkarte nicht bietet. In einem solchen Fall ist es sinnvoll, die Kreditkarte zu kündigen. Nach erfolgter Kreditkarten-Kündigung können Sie dann ein individuell passenderes Kreditkartenangebot in Anspruch nehmen. Jedoch müssen bei der Kündigung einer Kreditkarte entsprechende Konditionen beachtet werden.
Geschrieben von
Lisa Hofmann
Kreditkarte kündigen: wichtige Tipps für die Kündigung der Kreditkarte
Kreditkarte kündigen: wichtige Tipps für die Kündigung der Kreditkarte

Die Kündigung der Kreditkarte und was man darüber wissen sollte

Die wichtigsten Schritte im Überblick
  • Kündigungsfrist nachlesen
  • Vertragliche Kündigungsfrist einhalten
  • Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen
  • Ansprechpartner für die Kündigung ist die Bank
  • Der Kunde muss persönliche Daten sowie die Kartennummer angeben

Neben den reinen Filialbanken gibt es insbesondere auch im Internet immer mehr Anbieter, welche die gängigen Kreditkarten wie VISA, Mastercard oder American Express zu attraktiven Angeboten anbieten. Da ist die Verlockung groß, mehrere Angebote und die dazu gehörigen Zusatzleistungen in Anspruch zu nehmen. Jedoch sollte man auch wissen, wie man eine Kreditkarte später wieder kündigt. Sich generell auf eine passende Kreditkarte zu konzentrieren ist meistens sinnvoller als mehrere Kreditkarten parallel zu nutzen.

Grundsätzlich geht man mit der Beantragung einer Kreditkarte als Verbraucher mit dem Kreditkarteninstitut einen Vertrag ein. Dieser kann, wie alle anderen Verträge, natürlich unter bestimmten Bedingungen gekündigt werden. Diese Kündigung kann von beiden Seiten ausgehen – der Bank oder dem Kunden. Hierfür müssen einige Regeln jedoch grundlegend beachtet werden.

Im Vertrag nachlesen: Laufzeit und Kündigungsfrist

Die meisten Kreditkarten-Verträge haben eine Laufzeit von mindestens einem Jahr ab Antragstellung. Für diesen Zeitraum bezahlt der Kunde im Voraus die Jahresgebühr. In der Regel laufen diese Verträge ohne rechtzeitige Kündigung stillschweigend weiter und verlängern sich wieder um weitere zwölf Monate.

Die Kündigungsfrist für Kreditkarten beträgt in der Regel drei Monate. Der Stichtag für die Kündigung – ob zum Jahres- oder Quartalsende oder einem anderen Zeitpunkt – variiert dabei je nach herausgebendem Institut und Vertrag. Diese Information findet sich im Kleingedruckten.

Im Vertrag ist festgehalten, welche Kuendigungsfrist gilt
Im Vertrag ist festgehalten, welche Kündigungsfrist giltFoto: demaerre / iStock

Möchte der Nutzer bereits vor Ablauf der jährlichen Vertragszeit die Kreditkarte kündigen, ist das in den meisten Fällen auch möglich. Jedoch sollte dabei beachtet werden, dass man die Jahresgebühr, welche zu Beginn des Vertragsjahres gezahlt wurde, bei einigen Anbietern nicht mehr zurückbekommt. Oft besteht aber auch die Möglichkeit, die Jahresgebühr anteilig zurückerstattet zu bekommen. Besonderheiten, die Einfluss auf die Kündigungsfristen einer Kreditkarte haben, können etwa Preiserhöhungen durch das Karteninstitut sein. In diesem Fall hat der Kunde ein außerordentliches (fristloses) Kündigungsrecht.

Die herausgebende Bank kann nur dann fristlos die Kreditkarte kündigen, wenn sie dem Karteninhaber die Missachtung der Sorgfaltspflicht vorwerfen kann. Darunter fällt unter anderem die Weitergabe der PIN an Dritte oder Diebstahl der Karte aufgrund einer unbeaufsichtigten, öffentlich zugänglichen Aufbewahrung.

Kreditkarte kündigen – So gehen Sie dabei vor

Eine Kreditkarte zu kündigen ist kein großer Aufwand. Trotzdem ist es wichtig, dass nichts übersehen oder vergessen wird, was einer erfolgreichen Kündigung im Wege stehen könnte. Darum ist im Folgenden übersichtlich aufgeführt, welche Schritte zur Kündigung der Kreditkarte dazu gehören. Vorab ist es wichtig zu erwähnen, dass Sie als Karteninhaber die Beweispflicht tragen, weshalb Sie unbedingt eine Kündigungsbestätigung anfordern müssen.

Kreditkarte bei der Bank kündigen

Möchten Sie Ihre Kreditkarte kündigen, so müssen Sie dies bei der Bank vornehmen, die Ihnen die Karte ausgestellt hat und mit der Sie den Vertrag dafür eingegangen sind. Die Kreditkartengesellschaften VISA und Mastercard stellen die Karten nur zur Verfügung, sind aber nicht an dem Vertrag zwischen Ihnen und der Bank beteiligt. Eine Ausnahme dafür stellt American Express dar. Dieser Anbieter ist gleichzeitig Herausgeber der Kreditkarten und muss bei einer Kündigung daher direkt kontaktiert werden.

Eine schriftliche Kündigung ist erforderlich

Die Kündigung der Kreditkarte hat schriftlich zu erfolgen. Am besten und sichersten ist dafür eine Kündigung per Einschreiben. Im Internet gibt es zahlreiche Vorlagen, die Ihnen die Erstellung eines Kündigungsschreibens erleichtern können. Generell handelt es sich dabei jedoch nicht um ein besonders umfangreiches Schreiben, wichtig ist primär, dass die notwendigen Informationen darin enthalten sind:

  • Name des Karteninhabers
  • Kartennummer
  • eventuell Kundennummer
  • Gültigkeitsdauer der Kreditkarte
  • Kündigungstermin („zum xx.xx.xxx“, oder „zum nächstmöglichen Termin“)
  • Widerruf der Einzugsermächtigung
  • Bitte um Kündigungsbestätigung
  • Datum der Kündigung

Ein Grund, weswegen Sie die Kreditkarte kündigen möchten, muss nicht angegeben werden. Für viele Banken ist ein Kündigungsschreiben ausreichend, manche erwarten, dass auch die Kreditkarte wieder zurückgeschickt wird. Andernfalls sollten Sie die alte Kreditkarte mit Zeitpunkt der Kündigung zerstören. Dafür reicht es aus, die Karte (den Magnetstreifen) zu zerschneiden und somit unbrauchbar zu machen.

Um sich vor größeren Problemen beim Wechsel zu einer neuen Kreditkarte zu schützen, ist es ratsam, sich schon vor dem Vertragsabschluss einer Kreditkarte genau zu informieren, wie es mit der Kündigungsfrist aussieht.

Nach der Kündigung richtig vorgehen

Der Magnetstreifen muss bei der Entwertung durchgeschnitten werden
Der Magnetstreifen muss bei der Entwertung durchgeschnitten werdenFoto: Christian Horz / iStock

Nachdem die Kreditkarte vom Inhaber schriftlich gekündigt wurde, stehen weitere Schritte zur erfolgreichen Kündigung an. Wenn die Kreditkarte nicht mit einem Referenzkonto verbunden ist, sondern über ein eigenes Kreditkartenkonto läuft, müssen hier die Kontoinformationen abgerufen werden.

Hierbei sollte überprüft werden, ob noch offene Rechnungen bestehen, alle Zahlungen beglichen sind und ob eventuell Guthaben auf dem Kartenkonto liegt. Dieses kann dann am einfachsten per Überweisung an ein anderes Konto gesendet werden. Ist dies nicht möglich, sollte der Karteninhaber bei der Kündigung auch eine Bankverbindung angeben, auf die das Guthaben überwiesen werden soll. Dies erledigt die Bank dann bis zum Zeitpunkt der fristgemäßen Kündigung.

Den Vertragsunterlagen ist zu entnehmen, was Sie nach der Kündigung mit der Kreditkarte unternehmen sollen. Während manche Banken die entwertete Karte mit dem Kündigungsschreiben gemeinsam einfordern, überlassen andere Institute ihren Kunden die Zerstörung der Karte. Hierbei muss unbedingt der Magnetstreifen durchgeschnitten werden.

Eine neue Kreditkarte beantragen

Eine Kündigung der Kreditkarte kann viele Gründe haben: Ob ein Kunde mit dem Produkt nicht zufrieden ist, sich mehr Zusatzleistungen wünscht oder der Preis ansteigt. Nachdem die alte Kreditkarte gekündigt wurde, steht man erneut vor der Auswahl unzähliger Herausgeber und muss sich neu orientieren.

Hierbei ist es hilfreich, sich genau zu überlegen, inwiefern sich die neue Karte von der gekündigten unterscheiden soll. Waren die Transaktionsgebühren im Ausland zu teuer, der Sollzinssatz zu hoch, war die Art der Kreditkarte nicht die passende oder werden andere Zusatzleistungen benötigt? Wer sich diese Fragen beantwortet, hat es bei der Wahl einer neuen Kreditkarte leicht: Unser Kreditkarten-Vergleich ermöglicht eine individuelle Filterung der Produkte und zeigt wichtige Faktoren und Vorteile auf den ersten Blick. Hierbei kann der Anbieter, die gewünschten Rabattaktionen oder Versicherungen und der Status der Karte angegeben werden. Der Vergleich präsentiert folglich die Kreditkarten, die sich für den persönlichen Gebrauch eignen und perfekt zum Kunden passen.

Häufige Fragen zum Thema Kreditkarte kündigen

Wenn Sie Ihre Kreditkarte kündigen möchten, müssen Sie sich an die ausstellende Bank wenden. So wissen Sie, was Sie genau tun müssen, um die Karte zu kündigen. Eine Kündigung muss allerdings immer schriftlich erfolgen. Diese können Sie per Einschreiben unter Angabe all Ihrer Daten und der Kündigungsabsicht versenden. Vergessen Sie dabei nicht, eine Kündigungsbestätigung anzufordern!

Da mit Beantragung der Kreditkarte ein Vertrag abgeschlossen wird, hat dieser eine bestimmte Laufzeit. Meistens beträgt diese ein Jahr, da die Jahresgebühr für Kreditkarten schließlich immer jährlich abgebucht wird. Wenn nicht fristgerecht gekündigt wird, verlängert sich dieser Vertrag um ein weiteres Jahr. Laufzeit und Kündigungsfrist können Sie bei Ihrem Anbieter genau erfragen. Oft beträgt die Kündigungsfrist drei Monate.

Wenn Sie Ihre Kreditkarte gekündigt und dies auch bestätigt bekommen haben, gibt es für Sie nicht mehr viel zu tun. Damit alles reibungslos abläuft, prüfen Sie am besten nach, ob alle Zahlungen getätigt und Rechnungen beglichen wurden. Falls sich noch Guthaben auf der Kreditkarte befindet, transferieren Sie dieses auf ein anderes Konto.

Über die Autorin
Lisa Hofmann Lisa Hofmann hat im Oktober 2020 ihren Bachelor of Arts in British American Studies mit Nebenfach Verwaltungswissenschaft erhalten und ist seit November 2020 Teil der... Mehr erfahren
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